go-Inno: Neue Richtlinie 2011
2011-12-19 admin
Die Innovationsgutscheine des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) sind mit Inkraftreten einer neuen go-Inno Richtlinie 2011 geändert worden. Die neue Richtlinie wird bis August 2016 in Kraft sein.
In der Richtlinie sind zwei Fördermodule aufgeführt, zum Einen das Modul Innovationsmanagement (go-innovativ), bestehend aus einer Potenzialanalyse, Vertiefungsberatung, sowie die Förderung zur Erstellung eines Realisierungskonzepts und die Förderung von Projektmanagementleistungen. Zum Anderen aufgeführt ist das Modul Rohstoff- und Materialeffizienz (go-effizient) mit einer Förderung in der Potenzialanalyse und der Vertiefungsberatung.
Mit dem Programm „BMWi-Innovationsgutscheine (go-Inno)“ sind nun Unternehmen bis zu 100 Mitarbeiter (anstatt zuvor bis zu 50) und mit einem Jahresumsatz bis zu 20 Millionen Euro (anstatt zuvor 10 Millionen Euro) förderfähig. Weiterhin werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks mit externen Beratungsleistungen gefördert. Ziel ist es, die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit in Ihrem Unternehmen zu erhöhen. Die BMWi-Innovationsgutscheine decken 50 Prozent der Ausgaben für externe Beratungsleistungen durch vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) autorisierte Beratungsunternehmen. Das Unternehmen trägt nur den Eigenanteil.