In einem Erstgespräch mit dem Beratungsunternehmen beschreiben Sie Ihr Vorhaben und stimmen
den Leistungsumfang ab. Hierfür sollten Sie sich eine Stunde Zeit nehmen. Ist Ihr Vorhaben
förderfähig, erhalten Sie einen Innovationsgutschein, der als Zahlungsmittel zur Begleichung der
Rechnung aus dem zu schließenden Beratungsvertrag gilt.
Zum Abschluss des Beratungsprojektes steht ein Bericht mit konkreten Handlungsempfehlungen, im Idealfall dienen diese dazu, einen Förderantrag stellen.
Für die Projektskizze und den Förderantrag sind einige Informationen zum Unternehmen
beizusteuern (Unternehmensgeschichte, Unternehmensprofil, Entwicklung der letzten 3 Jahre). Die
Abwicklung mit dem Projektträger übernimmt das Beratungsunternehmen
Muster_go_innovativ_BMWi-Innovationsgutschein
Im Rahmen einer gemeinsamen Initiative wird die Förderberatung „Forschung und Innovation“ durch vier Bundesministerien (BMBF, BMWi, BMU, BMVBS) unterstützt. Mehr
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) unterstützt mit dem „Gründerwettbewerb IKT Innovativ“ Unternehmer, die sich mit innovativen Informations- und Kommunikationstechniken (IKT) und darauf aufbauenden Produkten und Services selbstständig machen. Mehr
Ein sichtbarer Trend im Bereich der Innovationsförderung ist die zunehmende Förderung für den Markteintritt innovativer Produkte und Services, die dem eigentlichen Entwicklungsprozess nachgelagert sind. Sowohl nationale als auch regionale Förderprogramme bieten hierfür attraktive Konditionen für kleine und mittelständische Unternehmen. Mehr
Die Deutsche Bank Research hat aktuell eine neue Studie zum Wachstumspotenzial der Kreativwirtschaft in Deutschland herausgebracht. Die Autoren beleuchten sowohl Potenziale als auch Hemmnisse für die Boom-Branche in Deutschland und unterstreichen die besondere Bedeutung zielgruppenorientierter Förderprogramme. Mehr
Bei der SIGNO-Fördermaßnahme „KMU-Patentaktion“ können seit dem 1. Februar 2011 neue Anträge gestellt werden. Mehr