Bereits seit 2008, inzwischen unter der Dachmarke „Mittelstand.innovativ“, gibt es im Bundesland Nordrhein-Westfalen Innovationsgutscheine. Jedes kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen kann innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren je einen Innovationsgutschein für Beratung sowie für Forschungs- und Entwicklungsleistungen in Anspruch nehmen. Damit soll primär die Planung, Entwicklung und Umsetzung sowie die Weiterentwicklung von Produkten, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen unterstützt werden. Politisches Ziel ist es, Innovationsfähigkeit und Wachstumsorientierung der Unternehmen in Nordrhein-Westfalen insbesondere aber KMU in der Industrie, im Handel und Dienstleistungsbereich wie auch im Handwerk zu stärken.
Gefördert werden allerdings nur Leistungen, die nicht üblicherweise bereits standardmäßig am Markt angeboten werden, beispielsweise allgemeine Leistungen von Ingenieurbüros, Analytiklabors oder Unternehmensberatungen. Unternehmen, die zum Beispiel im Rahmen einer Produktentwicklung kooperieren, können Innovationsgutscheine auch gemeinsam beantragen und damit insgesamt eine höhere Förderung erhalten. Innerhalb der jeweiligen Obergrenzen der Innovationsgutscheine werden max. 50 % der Ausgaben, die dem Unternehmen von der beauftragten Forschungseinrichtung in Rechnung gestellt werden, erstattet. Bei kleinen Unternehmen (weniger als 50 Beschäftigte und Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme höchstens 10 Mio. EUR) erhöht sich die Förderquote auf 80 %.
Beantragt werden die Innovationsgutscheine über die InnovationsAllianz der Nordrhein-Westfälischen Hochschulen. Es gibt sie in zwei Varianten; eine Kombination beider Innovationsgutscheine ist dabei möglich. Zudem können die Innovationsgutscheine von mehreren Unternehmen für ein gemeinsames Forschungs- oder Entwicklungsvorhaben kumuliert werden.
Der Innovationsgutschein B wurde für externe wissenschaftliche Beratung im Vorfeld der Entwicklung eines innovativen Produkts, einer Dienstleistung oder einer Verfahrensinnovation konzipiert. So lassen sich zum Beispiel Technologie- und Marktrecherchen, Machbarkeitsstudien, Werkstoffstudien oder Studien zur Fertigungstechnik bezuschussen. Die Fördersumme beim Innovationsgutschein B beläuft sich auf max. 5.000,- Euro.
Mit dem Innovationsgutschein F+E werden externe umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten, die darauf ausgerichtet sind, innovative Produkte, Produktionsverfahren und Dienstleistungen bis zur Markt- beziehungsweise Fertigungsreife auszugestalten, bezuschusst. Hierbei kann es sich beispielsweise um Konstruktionsleistungen, Service Engineering, Prototypenbau, Design, Produkttests zur Qualitätssicherung etc. handeln. Die Fördersumme beim Innovationsgutschein F+E beläuft sich auf max. 10.000,- Euro.