ZIM-Richtlinie 2012 ist in Kraft
2012-06-18 admin
Zum 1. Juli 2012 treten für das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) des BMWi Änderungen in Kraft. Diese sind in einer neuen Richtlinie dargelegt. Folgende wesentlichen Punkte ändern sich:
- Verlängerung der Programmlaufzeit: Anträge können laufend bis 31.12.2014 gestellt werden
- Bis Ende 2013 wird das Programm für mittelständische Unternehmen bis 500 Beschäftigte geöffnet, sofern sie sich nicht in Mehrheitsbesitz größerer Unternehmen befinden (i.d.R. sogenannte Familienunternehmen)
- Neugestaltung der Netzwerkförderung Kooperationsnetzwerke: Sie umfassen jetzt neben den externen Managementleistungen auch die im Netzwerk durchgeführten FuE-Kooperations- und -Einzelprojekte
- Für internationale FuE-Kooperationen erhalten die deutschen mittelständischen Unternehmen einen um 5 Prozentpunkte erhöhten Fördersatz; Erhöhung der Obergrenze für innovationsunterstützende Dienstleistungen bei exportorientierten Projekten auf 75.000,- Euro.
Den vollständigen Text finden Sie in der ZIM Richtlinie 2012.